Neelke Hinrichs

Deine Hebamme in Riepe und Umgebung

Kostenübernahme für gesetzlich Versicherte

Als gesetzlich versicherte Schwangere hast du Anspruch auf umfassende Hebammenbetreuung vor, während und nach der Geburt. Die Leistungen sind im Hebammenhilfe-Vertrag nach § 134a SGB V geregelt und werden in der Regel vollständig von deiner Krankenkasse übernommen.

Das bedeutet für dich:

  • Die Kosten für Schwangerenvorsorge, Wochenbettbetreuung und Still- und Ernährungsberatung werden direkt mit deiner gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet.
  • Für dich entstehen keine zusätzlichen Kosten, solange die Betreuung im vorgesehenen Leistungsrahmen erfolgt.
  • Die Betreuung kann sowohl in der Schwangerschaft als auch bis zu 12 Wochen nach der Geburt in Anspruch genommen werden. Bei Still- oder Ernährungsproblemen ist auch darüber hinaus Betreuung möglich.

Du musst keine Anträge stellen oder in Vorleistung gehen. Wichtig ist lediglich, dass du dich frühzeitig bei mir meldest, damit ich Kapazitäten für deine Betreuung einplanen kann.

Kostenübernahme für privat Versicherte und Selbstzahlerinnen

Wenn du privat versichert bist oder die Kosten selbst trägst, erfolgt die Abrechnung der Hebammenleistungen direkt mit dir auf Grundlage des Hebammenhilfe-Vertrags und der darin festgelegten Vergütungssätze.

Das bedeutet:

  • Du erhältst von mir eine Rechnung über die erbrachten Leistungen.
  • Diese kannst du bei deiner privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle einreichen.
  • Ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden, hängt von den individuellen Vertragsbedingungen deiner Versicherung ab.

Viele private Krankenversicherungen orientieren sich ebenfalls am Leistungsumfang der gesetzlichen Hebammenhilfe, dennoch kann es zu Abweichungen oder Eigenanteilen kommen. Ich empfehle dir daher, dich vorab bei deiner Versicherung über die genauen Konditionen zu informieren.

Hilfe ohne Krankenversicherung und geringem Einkommen

Falls Du keine Krankenversicherung hast und über ein geringes Einkommen verfügst oder eine finanzielle Notlage herrscht, hast Du Anspruch auf zusätzliche Unterstützung. Das Sozialamt gewährt bei Erfüllung der Voraussetzungen sogenannte “Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft”. Hierbei werden die Kosten für die regulären Leistungen für Schwangere übernommen, die sonst von der Krankenkasse getragen werden.